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ArbG Koblenz, 15.01.2003 - 4 Ca 1958/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 15.01.2003 - 4 Ca 1958/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2003 - 9 Sa 444/03
- BAG, 14.01.2004 - 2 AZR 596/03
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2003 - 9 Sa 444/03
Arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 15.01.2003, Az.: 4 Ca 1958/02 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.in Abänderung des am 15.01.2003 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz, Az.: 4 Ca 1958/02 festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch den Aufhebungsvertrag der Parteien vom 24.05.2002 zum 31.05.2002 aufgelöst worden ist.
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2004 - 11 Sa 2018/03
Anfechtung eines Prozessvergleichs wegen Täuschung durch Unterlassen. Bedeutung …
Nachdem die Klägerin einen ihr per Fax am 25.03.2002 übersandten Entwurf mit Ergänzungs- bzw. Korrekturbitten an die Beklagte zurückgeleitet hatte, erhielt sie unter dem 27.03.2002 ein von der Beklagten ergänztes und korrigiertes Zeugnis (in Kopie als Anlage K2 zur Klageschrift im ursprünglich selbstständigen Verfahren 4 Ca 1958/02) als Entwurf.Der Klägerin sei ein Zeugnis mit dem Datum des 17.06.2002 (Anlage B 9 zur Klageerwiderung im Verfahren 4 Ca 1958/02) erteilt worden, das deren Leistungen und der Wahrheit entspreche.